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Laptop ABC: R wie Rechte beim Online-Kauf

Ihre Rechte beim Online Laptop Kauf

Neben den vielen Vorteilen des Online-Kaufs von Laptops (gewaltige Auswahl, günstige Preise, hervorragende Recherchemöglichkeiten) gibt es einen scheinbaren Nachteil: Sie können im Fall einer Reklamation nicht mit dem Laptop zum Laden gehen. Daher hat die Laptopseite die wichtigsten Tipps zum Online Kauf insbesondere von Laptops zusammengestellt:

1, Widerrufsrecht

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware können Sie den Laptop nach dem ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurückgeben. Hat der Anbieter nicht ausdrücklich auf das Widerrufrecht aufmerksam gemacht, verlängert sich die Frist sogar auf sechs Monate.

Ab einem Warenwert von 40€ muss der Verkäufer die Portokosten übernehmen und den Kaufpreis erstatten. Bei Laptops sollten Sie einen versicherten Versand wählen (z.B. DHL-Paket) und den Einlieferungsbeleg gut aufbewahren. Details zur Rückgabe stehen üblicherweise auf der Website oder in den AGBs. Formulieren Sie den Widerruf am besten schriftlich per Fax oder eMail und bewahren Sie sich ihn sich bis zum Zahlungseingang auf.

Voraussetzung für die Rückgabe auf Widerruf ist meist, dass der Laptop neuwertig ist. Ist der zurückgegebene Laptop schon z.B. verkratzt, kann der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises einbehalten. Gehen Sie also möglichst schonend mit Verpackung und Gerät um und senden Sie den Laptop in der Originalverpackung wieder zurück.

2, AGBs ausdrucken

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Shops sollte man sich immer zusammen mit dem Kaufdatum auf dem eigenen Rechner speichern bzw. gleich ausdrucken, um die Kaufvertragsregelungen im Fall einer späteren Reklamation schwarz auf weiß zu haben. Gültig sind die zum Kaufzeitpunkt gültigen (online gestellten) AGBs, nicht die zum Reklamationszeitpunkt.

Kommt es zum Streitfall, lohnt es sich zu prüfen, ob der Händler unzulässige Klauseln eingebaut hat. So darf der Händler das Transportrisiko nicht auf den Käufer abwälzen oder die Haftung für Sachmängel von sich weisen. Unerlaubte Klauseln in AGB-Texten sind unwirksam.

3, Reparaturfall

Wenn Sie einen Defekt bemerken, reklamieren Sie diesen möglichst rasch beim Verkäufer. Der Grund: Die gesetzliche Gewährleistung geht im ersten halben Jahr davon aus, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. In der restlichen Zeit der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung dreht sich der Spieß (bzw. die Beweislast) um: Jetzt müssen Sie als Kunde nachweisen, dass der Defekt bzw. seine Ursache schon beim Kauf da war - was gerade bei Laptops mit ihren vielen Komponenten und dem Einfluss der Software schwierig ist.

Wichtig ist also die Kundenorientierung des Herstellers. Die c't Leserbefragung im Heft 6/2007 ergab, dass die Leser mit dem Reparaturservice von Dell am zufriedensten waren, gefolgt von IBM/Lenovo, Samsung, HP, Apple, Fujitsu Siemens, Medion, Sony, Acer, Asus und Toshiba war das Schlusslicht. Die durchschnittliche Reparaturzeit dauerte zwischen 5 (Dell) und 23 Tagen (Acer).